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   VG Berlin, 02.07.2021 - 1 L 353.21   

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https://dejure.org/2021,21435
VG Berlin, 02.07.2021 - 1 L 353.21 (https://dejure.org/2021,21435)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.07.2021 - 1 L 353.21 (https://dejure.org/2021,21435)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - 1 L 353.21 (https://dejure.org/2021,21435)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 1 B 2.07

    Einsatz technischer Schallverstärker bei Demonstrationen

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 1 L 353.21
    Das Versammlungsgrundrecht als Recht zur kollektiven Meinungskundgabe würde entwertet, wenn den Teilnehmern einer Versammlung die Wahrnehmbarkeit der Inhalte ihrer Versammlung durch Dritte, die an der Versammlung nicht selbst teilnehmen, verwehrt würde; die Meinungskundgabe setzt voraus, dass auch ein Kommunikations-Gegenüber vorhanden ist, dem die Teilnehmer etwas bekunden können (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2008 - OVG 1 B 2.07, juris Rn. 47).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 1 L 353.21
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - zu denen auch der Erlass von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz gehört (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2019, VG 1 L 179.19, juris, Rn. 35) - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, juris, Rn. 3).
  • VG Berlin, 05.06.2019 - 1 L 179.19

    Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen im Falle des Protestcamp

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2021 - 1 L 353.21
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - zu denen auch der Erlass von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz gehört (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2019, VG 1 L 179.19, juris, Rn. 35) - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, juris, Rn. 3).
  • VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22

    Versammlung auf einer nicht öffentlich zugänglichen Fläche; Auflage bezüglich des

    Die zu treffende Abwägungsentscheidung erfordert, die mit dem Versammlungsgrundrecht kollidierenden Rechtsgüter Dritter einzelfallbezogen festzustellen und anschließend eine einzelfallbezogene Abwägung des vom Versammlungsgrundrecht geschützten kommunikativen Anliegens der Versammlung mit den kollidierenden Rechten Dritter vorzunehmen (vgl. zu alledem OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.09.2019 - 15 A 3186/17 -, juris m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2008 - OVG 1 B 2.07 - VG Berlin, Beschluss vom 02.07.2021 - 1 L 353/21 - VG Bremen, Beschluss vom 15.10.2020 - 5 V 2212/20 -, jeweils juris).
  • VG Berlin, 19.08.2021 - 1 L 405.21
    Unerheblich ist, dass - worauf der Antragsteller richtig hinweist - eine solche Festsetzung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung als zulässige versammlungsrechtliche Auflage anerkannt ist (siehe nur jüngst Beschluss der Kammer vom 2. Juli 2021 - VG 1 L 353/21, juris, Rn. 10).
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